Gesetze
Die Haltungsrichtlinien wurden von der AG mit Hilfe einiger deutscher Zoo`s den Bedürfnissen der einzelnen Arten entsprechend spezifiziert und gehen jetzt den langen Weg der Anerkennung durch die Behörden. Sie werden zu gegebener Zeit hier veröffentlicht.
Mindestanforderungen an die Haltung von Krokodilen in privaten Terrarien und zoologischen Einrichtungen
vom 10. Januar 1997
Die meisten Krokodile sind für die Haltung durch Privatpersonen wenig geeignet, da sie sehr groß werden und ein Alter von 40 bis über 100 Jahre erreichen. Sie müssen sowohl über einen grossen Wasserteil als auch einen entsprechend grossen Landteil verfügen. Da sie zumindest zeitweilig auch gegen Artgenossen unverträglich sein können, muss eine Absperrmöglichkeit vorhanden sein. Eine Haltung sollte nur genehmigt werden, wenn entsprechende Anlagen auch für grosse Tiere vorhanden sind, da eine spätere Unterbringung bei anderen Haltern, wenn die Tiere zu groß werden, nicht möglich ist.
Pro zusätzlichem Tier: 20 % mehr Wasserfläche und 10 % mehr Landfläche. Unabhängig vom Ergebnis der Berechnungen wird die Mindesthöhe aus praktischen Erwägungen auf 2 m beschränkt. Die Maße der Grundfläche, bezogen auf die Kopf-
Wegen der grossen Schwierigkeiten einer anderweitigen Unterbringung ist bei sehr grossen Exemplaren großwerdender Krokodile die derzeitige Unterbringung zu dulden, auch wenn die Anforderungen im Hinblick auf die Gehegedimensionen nicht erfüllt werden. In diese Anlagen dürfen jedoch keine weiteren Tiere gesetzt werden. Diese Duldung gilt nicht für Wanderausstellungen.